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Impressum von
www.mein-urlaub-ruegen.de
Betreiber der Internetseite und inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:
Eheleute
Andrea und Jens Schmidt
Reuterstr. 15
42327 Wuppertal
Tel.: 0202/781099
oder 0174 9466650
Email:
info@mein-urlaub-ruegen.de
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Haftungsausschluss/Disclaimer: |
Haftungsausschluss |
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Allgemeine Mietbedingungen: |
1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus ist
verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag
vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist und eine
Anzahlung in Höhe von 15 % des Gesamtpreises auf das Konto des
Vermieters eingegangen ist.
Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer
ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf
nur mit den im Mietvertrag angegebenen Personen belegt werden.
Anderenfalls kann der der Zugang zum Haus verwehrt werden.
2. Gesamtmietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Gesamtmietpreis sind folgende obligatorischen
Nebenkosten enthalten:
Endreinigung / Strom / Wasser / Gas / 1 Kinderreisebettchen / 1
Kinderhochstuhl / Nutzung der Waschmaschine + des Wäschetrockners.
Die
Bereitstellung von Bettwäsche kann
optional zusätzlich vereinbart werden. Wurde eine Anzahlung von 15% des
Gesamtpreises vereinbart, ist diese spätestens 8 Tage nach
Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor
Mietbeginn zu leisten.
3. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an
den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenstände in Höhe von 250,- €. Die Kaution ist
zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie
wird spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des
Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet, sofern
(1) keine zu beanstandenden Schäden/Mängel während der Mietdauer
entstanden sind und
(2) die ordnungsgemäße Bezahlung der Kurtaxe durch Zusendung der
Quittung nachgewiesen ist.
Sollte der Mieter unvorhergesehen bei der Anreise Schäden/Mängel
feststellen, bitten wir darum dies umgehend spätestens jedoch innerhalb
von 24 Std.) zu melden. Dies erleichtert die abschließende
Abwicklung der Kaution. Sofern sich der Mieter für das Wäschepaket
entschieden hat, werden die entsprechenden Kosten von der Kaution
eingehalten.
4. Mietdauer/Inventarliste
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 12.00
Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter wird gebeten,
unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche
Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem
der Ankunft folgenden Tag zu melden. Am Abreisetag ist das Mietobjekt
dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson bis spätestens
08.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben, da nur so
das Haus auch für die folgenden Mieter wieder
hergerichtet werden.
Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:
Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Der
Backofen muss nach der Benutzung durch den Mieter wieder gereinigt
werden. Insb. ist der Kamin (sofern genutzt) entsprechend zu reinigen
(ausfegen und entleeren der Aschekiste).
Bei Nichterfüllung entstehen folgende zus. Kosten, die unmittelbar von
der Kaution eingehalten werden: Mülleimer nicht geleert 10 € /
Spülmaschine nicht geleert 10 € / Backofen verunreinigt 25 € /
Kaminreinigung 25 €
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung
gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der
Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim
Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn
in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt vom Mietvertrag: Die geleistete Anzahlung i.H.v. 15 % wird als
Stornierungsgebühr einbehalten!
- Rücktritt bis zum 90. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30 % des
Mietpreises
-
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% des Mietpreises
danach und bei Nichterscheinen 80 %
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein
geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom
Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in
das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem
Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder
persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige
Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch
den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene
Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte
auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter
empfohlen.
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der
Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz
vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung
und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem
solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung
des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der
Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen
Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die
Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird.
Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen
frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits
erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller
gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von
Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den
Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter
ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen
Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den
Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur
Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von
ihm benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige
Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig
(Einhaltung der Kaution). In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette
dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht
hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser
Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der
Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Müll ist entsprechend getrennt zu sammeln und zu entsorgen – ggf.
entstehende Zusatzkosten wg. Nichtabfuhr werden von der Kaution
eingehalten.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des
Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden
Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter
oder der von ihm benannten Kontaktstelle über Mängel der Mietsache
unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so
stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen
Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Sollte die Pflege des Grundstücks oder sonstige Reparaturarbeiten am
oder auch im Haus in die Zeit des Mietverhältnisses fallen, so ist der
Mieter verpflichtet, die durch den Vermieter beauftragen Gewerke auf das
Grundstück bzw. ins Haus zu lassen. Ferner ist der Mieter
verpflichtet, die von der Gemeinde erhobene Kurtaxe vor Ort beim
Torurismusverein (Hauptstr. 37) zu entrichten. Die entsprechende
Quittung ist dem Vermieter als Nachweis zuzusenden. Erst mit erfolgtem
Nachweis, kann die Kaution zurück überwiesen werden.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des
Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten
Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit
zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung
des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer
Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
Der Vermieter haftet nicht für auf
oder um das Grundstück gesichert oder ungesichert abgestellte
Sportgeräte wie Fahrräder, Surfboards, Kickboards oder ähnliches!!
10. Tiere
Haustiere sind nicht gestattet!
Dies schließt das Mitbringen ebenso wie die zeitweilige Verwahrung von
Tieren jeglicher Art ein. Dies gilt in gleicher Weise für Tiere von
Besuchern der Mieter. Der Mieter haftet unbegrenzt für alle entstehenden
Schäden. Sollten Außenanlagen als Hundetoilette benutzt werden, so wird
dem Mieter von der Kaution 150,- €
einbehalten.
Entstandene zusätzliche Reinigungskosten, die durch Tierhaare in Betten,
Teppichen und Polstern verursacht wurden, werden mit 200,- € von der
Kaution einbehalten.
11. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen
rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
12. Hausordnung
Das Rauchen ist im gesamten Haus absolut untersagt!
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und
solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner oder Nachbarn durch den
entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu
vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und
Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das
Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen
Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters
als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
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Bilder:
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