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Impressum von www.mein-urlaub-ruegen.de

Betreiber der Internetseite und inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:

Haftungsausschluss/Disclaimer: Haftungsausschluss
   
Allgemeine Mietbedingungen:

1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist und eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Gesamtpreises auf das Konto des Vermieters eingegangen ist. 
Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit den im Mietvertrag angegebenen Personen belegt werden. Anderenfalls kann der der Zugang zum Haus verwehrt werden.  

2. Gesamtmietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Gesamtmietpreis sind folgende obligatorischen Nebenkosten enthalten:
Endreinigung / Strom / Wasser /  Gas / 1 Kinderreisebettchen / 1 Kinderhochstuhl / Nutzung der Waschmaschine + des Wäschetrockners. Die Bereitstellung von Bettwäsche kann optional zusätzlich vereinbart werden. Wurde eine Anzahlung von 15% des Gesamtpreises vereinbart, ist diese spätestens 8 Tage nach Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Mietbeginn zu leisten.

3. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 250,-  €. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet, sofern
(1) keine zu beanstandenden Schäden/Mängel während der Mietdauer entstanden sind und
(2) die ordnungsgemäße Bezahlung der Kurtaxe durch Zusendung der Quittung nachgewiesen ist.

Sollte der Mieter unvorhergesehen bei der Anreise Schäden/Mängel feststellen, bitten wir darum dies umgehend  spätestens jedoch innerhalb von 24 Std.) zu melden
. Dies erleichtert die abschließende Abwicklung der Kaution. Sofern  sich der Mieter für das Wäschepaket entschieden hat, werden die entsprechenden Kosten von der Kaution eingehalten.

4. Mietdauer/Inventarliste
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 12.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag zu melden. Am Abreisetag ist das Mietobjekt dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson bis spätestens 08.00 Uhr geräumt in besenreinem Zustand zu übergeben, da nur so
das Haus auch für die folgenden Mieter wieder hergerichtet werden.
Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen:

Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Der Backofen muss nach der Benutzung durch den Mieter wieder gereinigt werden. Insb. ist der Kamin (sofern genutzt) entsprechend zu reinigen (ausfegen und entleeren der Aschekiste).
Bei Nichterfüllung entstehen folgende zus. Kosten, die unmittelbar von der Kaution eingehalten werden: Mülleimer nicht geleert  10 € / Spülmaschine nicht geleert 10 € / Backofen verunreinigt 25 € / Kaminreinigung 25 €  

5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

Rücktritt vom Mietvertrag: Die geleistete Anzahlung i.H.v. 15 % wird als Stornierungsgebühr einbehalten!

- Rücktritt bis zum 90. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30 % des Mietpreises
- Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% des Mietpreises
danach und bei Nichterscheinen 80 %

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.


7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig (Einhaltung der Kaution). In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Müll ist entsprechend getrennt zu sammeln und zu entsorgen – ggf. entstehende Zusatzkosten wg. Nichtabfuhr werden von der Kaution eingehalten.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Sollte die Pflege des Grundstücks oder sonstige Reparaturarbeiten am oder auch im Haus in die Zeit des Mietverhältnisses fallen, so ist der Mieter verpflichtet, die durch den Vermieter beauftragen Gewerke auf das Grundstück bzw. ins Haus zu lassen. Ferner ist der Mieter verpflichtet, die von der Gemeinde erhobene Kurtaxe vor Ort beim Torurismusverein (Hauptstr. 37) zu entrichten. Die entsprechende Quittung ist dem Vermieter als Nachweis zuzusenden. Erst mit erfolgtem Nachweis, kann die Kaution zurück überwiesen werden.
 
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
Der Vermieter haftet nicht für auf oder um das Grundstück gesichert oder ungesichert abgestellte Sportgeräte wie Fahrräder, Surfboards, Kickboards oder ähnliches!!

10. Tiere
Haustiere sind nicht gestattet!
Dies schließt das Mitbringen ebenso wie die zeitweilige Verwahrung von Tieren jeglicher Art ein. Dies gilt in gleicher Weise für Tiere von Besuchern der Mieter. Der Mieter haftet unbegrenzt für alle entstehenden Schäden. Sollten Außenanlagen als Hundetoilette benutzt werden, so wird dem Mieter von der Kaution
150,- € einbehalten.
Entstandene zusätzliche Reinigungskosten, die durch Tierhaare in Betten, Teppichen und Polstern verursacht wurden, werden mit 200,- € von der Kaution einbehalten.

11. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

12. Hausordnung
Das Rauchen ist im gesamten Haus absolut untersagt!
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner oder Nachbarn durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

 
 













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